Öffentliche BEAK-Sitzung am 14.4.2016

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Anwesende: 17

davon Vorstand: Steffen Krumbholz, Katharina Schnaak, Janka Schmidt, Jerop Seurei

Zu Gast Fr. Schröter, Kita-Aufsicht

 

Schwerpunktthema: Was ist und was leistet die Kita-Aufsicht?

 

Die Kita-Aufsicht arbeitet auf zwei Wegen:

1) Präventiv

2) Intervenierend

 

Leitsatz und generelle Maxime "Schutz der Kinder"

 

zu 1

Beratung der Träger bei Kitagründung (das kann schon mal ein paar Jahre dauern)

Träger muss vor Gründung sein Konzept, Kinderschutz, Beschwerdemanagement und Elternarbeit beschreiben. Aber bitte nicht das Bildungsprogramm abschreiben, sondern die eigenen Verfahren und Prozesse darlegen.

Nicht alle alten Kitas haben all diese Dinge schon geschrieben, da das seit 2012 zum Teil stark erneuert wurde. Im Moment werden alle noch ausstehenden dazu aufgefordert.

 

zu 2

Härtestes Mittel ist der Entzug der Betriebserlaubnis für die Kita. Da muss aber einiges passieren, bis es soweit kommt. Der Gesetzgeber sieht auch bei harten Problemen, die die Eltern so sehen kein sofortiges Intervenieren vor, stattdessen gibt es in der Regel erstmal Auflagen, die der Träger erfüllen muss. Unangemeldete Besuche sind dabei nur anlassbezogen möglich. Durch geplante Gesetzesänderung des SGB-VIII sind wahrscheinlich zukünftig generelle unangemeldete Besuche möglich. Dennoch finden keine regelmäßigen Besuche statt. So kann es passieren, dass wenn keiner was sagt, die Kita-Aufsicht jahrelang nicht in eine Kita guckt; auch das ist gesetzeskonform.

 

Generell, die Kita-Aufsicht agiert nur zum Schutz der Kinder, manchmal stellt sie natürlich fest, dass sich "einfach nur" Erwachsene streiten ;-)

 

Beschwerdekette für Eltern aus Sicht der Kita-Aufsicht: Erzieherin, Leitung, Träger, Kita-Aufsicht.

Gerne ist die Kita-Aufsicht aber auch unmittelbarer Ansprechpartner für Eltern und Elternvertretungen.

 

Mittlerweile hat die Kita-Aufsicht für jeden Berliner Bezirk (mindestens) ein Mitarbeiter. Jeder "hat" so 200 Kitas.

 

Standards:

im KitaFöG 3m² pro Kind und grundsätzlich eine Freifläche

interne Standards der Kita-Aufsicht:

 - z.B. Wickelkommoden im Gruppenraum geht gar nicht! Auch wenn es die Aufsicht erleichtern könnte

 - viele baulichen Hinweise, aber auch Konzept und Betreuungsthemen

 - auf Webseite schauen: www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/aufsicht/kitaaufsicht-fachinfo/

 

 

Frage: "Gehört die Rahmenvereinbarung zu den Standards?"

Nein: Eine Kita, die ohne öffentliche Gelder betrieben werden soll, benötigt die Betriebserlaubnis (erfüllt also den Kinderschutz), aber keine Rahmenvereinbarung mit dem Senat. Wer durch das Gutscheinsystem finanziert werden will, muss QVTag (Evaluationen), RVTag unterschreiben.

 

Wenn die Kita mal keine Evaluation gemacht hat, ist das kein Thema für die Kita-Aufsicht, aber es könnte ein Vertragserfüllungsverfahren, bei dem zum Schluss die Rahmenvereinbarung gekündigt wird.

Frau Schröter hat das noch nicht erlebt, aber Kitas schon geschlossen.

Die Personal-Jahresmeldung läuft noch in Papierform (per Stichtag), aber jede Personaländerung muss unmittelbar gemeldet werden. Und bei jeder Beschwerde prüft die Kita-Aufsicht immer noch auch das Personal. Zum Beispiel ist kein Fachpersonal beschäftigt, was dann ganz schnell zu einer Schließung führt.

 

Frage: "Eltern überlegen oft wegen schwerer Probleme die Kita zu wechseln, aber sie haben ja keine Wechselchancen"

Wir kennen diese Schwierigkeiten, sie können sich auch anonym beschweren. Wir verstehen, dass Eltern einfach auch Angst um den Platz an sich haben, weil die Betreuungssituation in Berlin so schwierig ist.

 

Frage: "der BEAK bietet sich mit Erfahrungen und Vernetzung auch immer für die Beschwerdekette an..."

Ja, gerne, jeder der ruhig und überlegt moderieren kann ist in dem Prozess willkommen.

 

Fr. Freier: Einige Träger sagen aber auch, dass es schwierig ist, unter den Eltern überhaupt Vertreter zu finden.

Frage: "Gibt es eigentlich konkrete Vorgaben, wie viele Elternvertreter gewählt werden dürfen, unsere Kita hat 42Kinder und der Träger will nicht mehr so viele Eltenvertreter haben."

Bei kleinen Kitas nicht, bei großen (ab 45 Kinder) sind es immer zwei je Gruppe.

 

Frage: "Zu RVTag ... Träger sagt: naja, diesen einen oder anderen Punkt muss man aber auch angemessen auslegen"

Nein, wenn Dinge konkret formuliert sind, gibt es da keine Interpretation.

 

Frage: "Wenn jetzt die Konsequenz ist, die Kita zu schließen, was passiert mit den Kindern, Jobs und dem Standort?"

Normalerweise haben wir Gott-Sei-Dank nicht so viele Schließungen, aber im Moment leider einige. In der Regel wird versucht, den Standort durch einen anderen Träger weiterzubetreiben. Eltern werden von der Kita-Aufsicht und Jugendamt unterstützt. Wenn die Gefahr für die Kinder aber so groß ist, dass Fr. Schröter nicht mehr ruhig schlafen kann, dann stellt sie sich auch mal vor die Kita und schließt sofort. Bei einem Beispiel wo gerade die Bauaufsicht auch die Schließung gefordert hat, hat die Kita genau 4 Tage. Ansonsten bemüht sich die Kita-Aufsicht sogar um den Erhalt der Gruppen für die Kinder.

 

Erzieher dürfen sich auch an die Kita-Aufsicht wenden, machen sie auch, aber in der Regel anonym. Zum Beispiel bei Nichtzahlung von Löhnen.

 

Frage: "Sie haben dargestellt welche Konzepte eine Kita aufstellen muss. Was muss eine Kita zum Beschwerdemanagement entwickeln"

Viele Kitas sagen einfach, "jeder darf sich bei uns beschweren." Aber das reicht nicht. Sie müssen auch erläutern, wie können sich z.B. Kinder beschweren, welche pädagogischen Ideen zu welcher Art Probleme haben wir. Welche Möglichkeiten haben Erzieher und welche die Eltern. Haben wir extra Gremien, oder Ansprechpartner, usw...

 

Frage: "Können Eltern diese Darstellungen?"

Ja, das ist Teil der Konzeption, und jeder Träger muss das den Eltern auf Anfrage zeigen. Wie bereits erwähnt, haben "alt"-Träger aktuell noch Nachholbedarf wegen der geänderten Gesetzeslage, aber neue Kitas müssen das im Prinzip sofort haben. Für die Alten legt die Kita-Aufsicht demnächst eine Frist irgendwann in 2017 fest.

 

Frage: "Es gibt Kitas, wo keine Fachkräfte arbeiten, sondern: Azubis, Studenten, FSJler, auch allein. Kitaleitung sagt es sei zulässig, wenn Leitung und "Quasi-Erzieher" sich das zutrauen."

Grundsätzlich müssen immer zwei Erzieher anwesend sein. Eine davon muss eine Fachkraft sein. So darf auch die Köchin im Frühdienst dabei sein, aber immer mindestens 2 Kräfte in jeder Gruppe und minimal 1 Fachkraft _in der Kita_. Die zweite Kraft kann auch ein Elternteil oder auch eine Studentin sein. Wichtigste Bedingung ist dann, dass ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt wird (das gilt für alle, die (regelmäßig) mit Kindern zu tun haben). Manche Träger finanzieren dass Führungszeugnis sogar und man darf es in der Regel behalten. Das ist schon ein guter Schutz, weil im erweiterten Führungszeugnis eine ganze Menge drinsteht. Auch im späteren Verlauf, bekommt die Kita-Aufsicht Verurteilungen mitgeteilt.

 

Frage: "Welche Art Auflagen gibt es?"

Vieles, z.B. Weiterbildung, Neugestaltung von Außenflächen, Belegungsstopp bei nicht ausreichend Personal, ...

 

Frage: "Was ist denn ausreichend Personal? Manche Kitas haben einen Krankenstand von 50 bis 75%"

Theoretisch muss der Träger 100% Betreuung sicherstellen.

Vorübergehende Schließung ist möglich mit _Notbetreuung_ in Nachbarkitas.

 

Frage: "Dürfen Erzieher Haustiere (Hund) mit in die Kita bringen?"

Therapiehunde sind erlaubt, andere Tiere nicht. Da wäre auch das Gesundheitsamt dagegen.

 

Frage: "Gibt es Toleranz bei Altbauten? Unser Gartentor kann von Kindern geöffnet werden, viele Türen haben keinen Durchgreifschutz, ... "

Das geht ja gar nicht. Da könnten Kinder weggehen. Das muss gar keine böse Absicht sein, Kinder wollen einfach mal zwischendurch kurz nach Hause gehen. Wenn man Glück hat, finden sie den Weg und man findet das Kind vor der Haustür. Bitte nach Schreiben an Träger, direkt an die Kitaaufsicht. Übergangsweise können die Eltern auch mal eigeninitiativ einen Bügel anbringen.

 

Frage: "Wie ist das mit den Auflagen bezüglich TÜV und Standards von baulichen Elterninitiativen"

Bei vielen Sachen muss durchaus der TÜV abnehmen und sowas wie Elektrik müssen auch zertifizierte Handwerksbetriebe übernehmen. Wenn der Träger mit solcher Begründung Vorhaben ablehnt, hat er häufig auch einfach Recht.

 

Frage: "Wie lange dürfen Kinder z.B. in einem Bewegungsraum alleine sein? (Kleine Kita mit vielen Themenräumen)"

Ja, Kinder sollen auch lernen selbst- und eigenständig zu sein. Dazu gehören Freiräume und Freizeiten, bei denen sie zumindest das Gefühl haben unbeobachtet zu sein.

 

Frage: "Wie gehe ich mit Missbrauch unter Kinder um?"

Holen Sie Profis dazu. Häufig wollen Kinder nur ausprobieren, was Eltern am Vorabend im Rahmen der Aufklärung als schöne Sache beschrieben haben.

 

Frage: "Zu dem Thema hab ich was von einer In-sofern-Erfahrene-Fachkraft gehört..."

Jeder Träger muss eine In-Sofern-Erfahrene-Fachkraft benennen können. Sie ist eine neutrale, in der Situation nicht vorbelastete Person, die das Kindswohl objektiver einschätzen kann.

 

Bei echtem erhärtetem Missbrauchsverdacht muss man eine Anzeige erstatten, dann ermittelt das LKA. Schließlich ist auch die Kita-Aufsicht keine Ermittlungsbehörde. Vorher haben Eltern auch das Recht auf Beobachtung/Hospitation. Aber Vorsicht, es _gilt_ die Unschuldsvermutung. Der Schritt der Anzeige ist natürlich nicht leicht, aber er hilft auch andern Kindern. Im Schutzkonzept muss z.B. auch enthalten sein, wie Mitarbeiter vorgehen können, wenn sie sowas beobachten.

 

Ist ja nicht nur sexueller Missbrauch, sondern jeder Erzieher kann ja mal an seine Grenzen geraten. Hier ist es hilfreich, wenn sich Erzieher aussprechen können und den betroffenen Eltern einfach auch sagen, was passiert ist.

 

Frage: "Konzeption wird grundlegend geändert, Offene Gruppe vs. geschl. Gruppen. Wie können wir Eltern, die die Kita vorher wegen der Konzeption gewählt haben, was dagegen tun?"

Bei großen Änderungen ist es schon schwierig. Aber auch Eltern haben manchmal nicht erfüllbare Vorstellungen. Letztendlich ist das Gespräch sicher immer sinnvoll, in der Form, dass man bittet die Konzeption für das Kind beizubehalten... Eine Vorschrift dazu gibt es nicht.

 

 

Wir danken Frau Schröter für Ihr Kommen und die angenehme Diskussion.

 

 

 

 

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AG78 "Wahlforum"

 

Protokoll folgt online. Vorab:

 

Die Jugend-Politik ist durchaus auf Seite der Kinder und Eltern und so weiter, aber was dabei rumkommt ist natürlich fraglich.

 

Fr. Freier bestätigt, dass viele Träger nicht mehr erweitern können. Wenn Berlin Neubauten nicht [komplett] finanziert, werden die viele Träger nicht weiter ausbauen können.

 

Mieten sind ein Problem: einzelne Kitas müssen Standorte wg. Mieten aufgeben, teilweise kommen sie woanders unter. Mietzuschüsse wird es nicht geben, um hier keine Kostenspirale zu fördern.

 

70% aller Kitaplätze werden von freien Trägern betrieben, 30% in den Berliner Eigenbetrieben.

 

Bevölkerungsentwicklung 10/20 Jahre voraus: weiterer enormer Anstieg der Kinderzahl, erst ab 2025 gehts mit dem Kitabedarf abwärts. Wie könnte man multifunktionale Einrichtungen machen, die Träger in 5jahres Frist umwidmen können. Nächste Woche im FuN Familienzentrum in der Modersonstr 46 am 21.4. 19:00 Infoveranstaltung mit Monika Herrmann zur Stadtentwicklung Friedrichshain.

 

 

 

 

 

 

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Protokoll: Steffen Krumbholz